Der Neubaukomplex ist als "Seniorengerechtes Wohnen" entsprechend DIN 18025 Teil 2 geplant und erbaut worden. Dies umfasst alle Bereiche wie ebenerdige Zugänge, behindertengerechte Liftanlagen für die barrierefreie Zugänglichkeit jeder Wohnung und schwellenlose Badausführung. Die Gesamtanlage des Wohnparks besteht aus einem Außen und einem Innenring. Der Innenring des Wohnkarrees besteht aus 16 4-geschossigen Einzelhäusern. Diese verfügen insgesamt über 122 Wohneinheiten (je 4; 8 bzw. 12 Ein-, Zwei- und Vier-Zimmer-WG). Ein besonderes Juwel bildet hierbei die aufwendig, parkähnlich gestaltete Begrünung des Innen-Karrees. Alle Eingänge sind aus dem Innenbereich heraus erschlossen. Laubengänge beleben den Nord- und Südflügel. Alle Wohnungen orientieren sich nach Süden und Westen und sind mit Terrassen (EG) und Balkonen/Loggien in den Obergeschossen ausgestattet. Die Wohnanlage befindet sich in einem guten und gepflegten Zustand.
Die Landeshauptstadt Dresden ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in den neuen Bundesländern und bildet das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum des Freistaates Sachsen. Neue Wirtschaftsbereiche wurden angesiedelt und insbesondere das hohe Industriewachstum der vergangenen Jahre macht deutlich, dass Dresden inzwischen Standortvorteile im internationalen Wettbewerb aufweist und diese kon-sequent nutzt. Die äußerst positive Bevölkerungsentwicklung stieg auf 557.098 Einwohner. Der Wohnkomplex befindet sich in Dresden, in beliebter, verkehrstechnisch und infrastrukturell hervorragend ausgestatteter Wohnlage in Löbtau-Süd.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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