Der Bürogebäudekomplex besteht aus einem 3- und 4- geschossigen Gebäude. Die Erschließung der Mieteinheiten erfolgt durch ein gestaltetes Foyer im Eingangsbereich mit einem Aufzug und über das öffentliche Treppenhaus. Das gesamte Objekt ist durch eine Alarmanlage mit angeschlossenem Sicherheitsdienst geschützt. Für Kunden und Mitarbeiter stehen Stellplätze auf 2 Parkdecks zur Verfügung. Die Zufahrt zum Objekt wird mit Hilfe einer Schrankenanlage geregelt.Ein im Objekt ansässiger namenhafter Mieter ist z. B. der Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V. Die Mieter haben die Möglichkeit, sich an entsprechenden Stellen mit ihrem Firmenlogo kenntlich zu machen.
Der Bürogebäudekomplex befindet sich im Stadtteil Nordwest, welcher in nordwestlicher Richtung an das Magdeburger Stadtzentrum anschließt. Der Lorenzweg ist eine Seitenstraße der Lüneburger Straße, die im weiteren Verlauf in die Lübecker Straße mündet. Die Lübecker Straße ist die Hauptausfallstraße in Richtung Norden und stellt eine dynamische Entwicklungsachse Magdeburgs dar.Durch die Nähe zum Universitätsplatz, welcher den nördlichen Verkehrsknotenpunkt von Magdeburg darstellt, sowie die Nähe zur Stadtautobahn Magdeburger Ring, ist die Verkehrsanbindung des Standortes hervorragend. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist mit einer Bushaltestelle direkt vor dem Objekt gegeben.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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