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Büropark "In der Au"

Außenansicht
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Eingangsbereich
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Flur
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Büro
Büro
Büro
Aussicht
Aussicht
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Außenansicht
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Terrasse
Terrasse
Terrasse
Außenansicht
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Eingangsbereich
Flur
Büro
Aussicht
Außenansicht
Terrasse

Objektdetails

Objektnummer:
24734
Objektart:
Büro
Standort:
Oberursel
Baujahr:
1991
Bürofläche:
4.858,56 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
kurzfristig möglich
Mietpreis:
11,75 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
gemäß Mieterwunsch
Nebenkosten:
2,10 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Befeuerungsart:

Erdgas schwer

Beschreibung

Büroflächen mit sehr guter Ausstattung in angenehmer Arbeitsatmosphäre. Der Eingangsbereich des modernen Gebäudes ist großzügig in 2-geschossiger Höhe gestaltet.

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Lage

Der Büropark "In der Au" liegt in ruhiger Lage im Gewerbegebiet Bommersheim, direkt angrenzend an ein Landschaftsschutzgebiet. Die Frankfurter Innenstadt ist mit dem Auto in nur 12-15 Minuten zu erreichen. Die überregionale Straßenanbindung erfolgt über das nahe Bad Homburger Kreuz, wo sich A5 und A661 treffen. Über die U-Bahn-Haltestellen "Bommersheim" und "Weißkirchen-Ost" erreichen Sie mit der U-Bahn-Linie U3 in ca. 20-25 Fahrminuten die Frankfurter Innenstadt.

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Grundriss

Grundriss in der Au 25, Flügel C, 1OG Grundriss in der Au 25, Flügel C, 1OG

Karte



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Kontakt

Viktor Muthesius
Name:
Viktor Muthesius
Adresse:
Große Gallusstraße 9
60311 Frankfurt am Main
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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