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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Großzügige und moderne Büroflächen mit urbanem Loft-Charakter

Titelbild
Titelbild
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Hofansicht
Hofansicht
Hofansicht
Ausbaubeispiel Einzelverzimmerung
Ausbaubeispiel Einzelverzimmerung
Ausbaubeispiel Einzelverzimmerung
Ausbaubeispiel OpenSpace
Ausbaubeispiel OpenSpace
Ausbaubeispiel OpenSpace
Ausbaubeispiel Social Area
Ausbaubeispiel Social Area
Ausbaubeispiel Social Area
Ausbaubeispiel Lounge
Ausbaubeispiel Lounge
Ausbaubeispiel Lounge
Drittes Obergeschoss - Gesamtantsicht
Drittes Obergeschoss - Gesamtantsicht
Drittes Obergeschoss - Gesamtantsicht
Drittes Obergeschoss
Drittes Obergeschoss
Drittes Obergeschoss
Titelbild
Hofansicht
Ausbaubeispiel Einzelverzimmerung
Ausbaubeispiel OpenSpace
Ausbaubeispiel Social Area
Ausbaubeispiel Lounge
Drittes Obergeschoss - Gesamtantsicht
Drittes Obergeschoss

Objektdetails

Objektnummer:
40896
Objektart:
Büro- u. Geschäftsgebäude
Standort:
Berlin-Moabit
Stadtteil:
Moabit
Baujahr:
1912
Modernisierung:
1993
Bürofläche:
1.285,48 m²
Objektzustand:
modernisiert
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
23,50 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
2,80 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Beschreibung

Die Behrens-Höfe sind ein 5-stöckiges Fabrikgebäude der Jahrhundertwende auf dem ehemaligen AEG-Grundstück. Durch die offenen Grundrisse und die großzügigen Flächen in diesem alten, charmanten Berliner Industriebau sind den Gestaltungswünschen neuer Mieter keine Grenzen gesetzt. Ob Großraum oder Einzelbüros - ob reduziertes Industriedesign oder hochmodernes Designerbüro - in den Behrens-Höfen finden Sie, was Sie suchen.

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Lage

Im Herzen Berlins gelegen, bestechen die Behrens-Höfe mit einer optimalen Lage und hervorranden Anbindung an den ÖPNV. Die Stadtautobahn A100 ist in wenigen Minuten zu erreichen und auch der Hauptbahnhof sowie der Flughafen Tegel liegen nicht weit entfernt. Auch die Umgebung überzeugt: modernste Forschungseinrichtungen wie die TU Berlin oder das Frauenhofer-Institut sind hier genauso zu finden wie zahlreiche Cafés, Restaurants und Geschäfte.

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Karte



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Kontakt

André Schmidt
Name:
André Schmidt
Adresse:
Friedrichstraße 55
10117 Berlin
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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