Energieverbrauchsausweis
Erdgas schwer
Das Gebäude spiegelt die Dynamik und Modernität des Stadtteils wider. Kraftvoll kontrastieren die Fassadenflächen mit den Fensterbändern. Ein besondererBlickfang an der Hanauer Landstraße ist das 2-geschossige Schaufenster des hochwertigen Fitness Clubs mit Pool und Dachterrasse. Zwei großzügige Foyers mit jeweils zwei Aufzügen erschließen Ihre neuen Büroflächen. Modernität und Flexibilität auch im Innenraum. Im Ausbauraster von 1,35 m können durch die leichte Bauweise nach Ihren Vorgaben Einzelbürolayout, Kombibüro oder Open Space verwirklicht werden.
Das Bürogebäude befindet sich im Osten Frankfurts auf der Hanauer Landstraße, einer der kreativsten Meilen in der Stadt. Zahlreiche Werbeagenturen, Möbelgeschäfte und Autohäuser haben die Vorzüge des Standortes für sich entdeckt.Der Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel ist durch die nahegelegene Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 sowie einer Bushaltestelle bestens gewährleistet. Über den Ratsweg-Kreisel erreicht man in ca. 2 Fahrminuten die Autobahnen A 661 und A 3. Der Frankfurter Rhein-Main-Flughafen ist somit sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch dem PKW sehr gut erreichbar.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.