Energieverbrauchsausweis
Gas
Der repräsentative dreiteilige Bürokomplex besticht schon von außen mit seiner beeindruckenden Architektur. Dabei vereint er eine hohe Flächenflexibilität mit einer hochwertigen Ausstattung. Das Gebäude besteht aus einem Hauptgebäude mit 23 Etagen und zwei Anbauflügeln. Über das dreigeschossige, imposante Foyer betreten Sie die Immobilie, welche im Erdgeschoss über diverse gemeinschaftliche Einrichtungen wie Konferenzräume, eine Mitarbeiterkantine, eine Küche, Rezeption und technische Räume verfügt. Einer der insgesamt zwölf Aufzüge befördert Sie bequem in Ihre neue Büroflächen, welche individuell nach Ihren Wünschen realisiert werden können.
Das moderne Bürogebäude befindet sich im Gewerbegebiet Eschborn Süd. Dieses gilt als größtes und bedeutensten Gewerbegebiet von Eschborn. Der Standort besticht nicht nur durch seinen niedrigen Gewerbesteuerhebesatz sondern glänzt auch mit einer optimalen Verkehrsanbindung an Frankfurt am Main. Über die direkte Autobahnanbindung an die A66, A648 und die A5 haben Sie Anschluss in alle Richtungen. Die A648 führt Sie in ca. 10 Autominuten direkt in die pulsierende Frankfurter Innenstadt und zum belebten Messegelände. Über die A5 erreichen Sie in kürzester Zeit den Frankfurter Flughafen. Auch im öffentlichen Nahverkehr besteht durch zwei S-Bahnlinien mit drei Haltepunkten eine schnelle und direkte Verbindung nach Frankfurt. Die Haltestelle "Eschborn Süd" ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Viele namhafte Unternehmen haben sich bereits für die Vorzüge dieses Standortes entschieden. So steht Ihr Unternehmen in erster Reihe mit Siemens, Deutsche Telekom, Ernst & Young und IBM.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.