Energieverbrauchsausweis
Fernwärme
Die Büroetage des historischen 6-geschossigen Büro- und Geschäftshauses befindet sich mit direktem Blick auf den "Kö-Graben" im 4. Obergeschoss. Diese ist bequem über einen gesicherten Eingangsbereich mit Aufzugsanlage erreichbar. Eine klare Grundrissgestaltung mit Einzel-, Zweier- oder Gruppenbüros zeichnen die Büroetage aus. Die Bürofläche wird renoviert übergeben. PKW-Stellplätze können in den benachbarten Parkhäusern angemietet werden.
Das Objekt befindet sich in exzellenter Büro- und Geschäftslage gegenüber des Bankhauses "HSBC Trinkaus & Burkhardt". Die Königsallee ist international bekannt als zentrale Prachtmeile und gilt als repräsentativste Geschäftsadresse der Landeshauptstadt. Internationale Anwaltskanzleien wie z. B. Hengeler Müller, CMS Hasche Sigle oder auch Ernst & Young haben hier ihren Unternehmenssitz. Sie verfügen über einen idealen ÖPNV-Anschluss über die U-Bahn-Stationen Steinstraße/Königsallee und Heinrich-Heine-Allee. Es besteht eine hervorragende Verbindung zum Flughafen "Düsseldorf Airport" und zum "Messe- und Congress Center". Ausreichend Restaurants, Cafés und weitere Nahversorgungsmöglichkeiten befinden sich im direkten Umfeld.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.