Energiebedarfsausweis
186,90 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Hier rollt Ihnen die Hauptstadt den roten Teppich aus: Mit dem "Boulevard der Stars" vis-a-vis und dem lichtdurchfluteten Foyer, das über die gesamte Gebäudehöhe reicht, bieten Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern ein Entree, das in Berlin einzigartig ist. Die dynamische Form des Gebäudes führt im Inneren zu effizienten Büroflächen, die großzügigen Fensterbänder sorgen für lichtdurchflutete Arbeitsplätze. Öffenbare Fenster und eine natürliche Klimatisierung sorgen für exzellente Energieeffizienz. Der spanische Architekt José Rafael Moneo setzt ganz auf edle Materialien wie gelben Sandstein, schwarzen Marmor und Aluminium und bringt damit die Grandezza moderner, mediterraner Repräsentationsbauten in die Mitte der deutschen Hauptstadt - und in Ihr Geschäftsleben - ein echter Blickfang in der modernen Mitte Berlins.
Das Objekt befindet sich direkt am Potsdamer Platz, dem Berliner Schnittpunkt zwischen City Ost und West. Es stellt den prägnaten Mittelpunkt der begrünten Linkstraße dar. Durch die exponierte Lage ist das Gebäude sowohl vom Potsdamer Platz als auch vom Reichpietschufer gut zu sehen. In fußläufiger Entfernung liegen der Deutsche Bundesrat, das Bundesfinanzministerium und der Deutsche Bundestag. Sowohl mit dem PKW als auf mit dem ÖPNV ist die Linkestraße 2 schnell und bequem zu erreichen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.