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Büro- und Geschäftshaus in der Leipziger Innenstadt!

Objektansicht
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Ansicht
Ansicht
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Ausstattung
Ausstattung
Ausstattung
Impressionen
Impressionen
Impressionen
Objektansicht
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Ausstattung
Impressionen

Objektdetails

Objektnummer:
40157
Objektart:
Büro- u. Geschäftsgebäude
Standort:
Leipzig
Stadtteil:
Zentrum
Baujahr:
1910
Bürofläche:
69,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
9,00 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
KAT5
Nebenkosten:
3,00 €/m²

Energieausweis

Beschreibung

Das Büro- und Geschäftshaus wurde 1995/96 originalgetreu saniert.Ausstattung:- zentrales Treppenhaus- helle Büroflächen mit Einzelbüros- Miniküchen- getrennte WC-anlagenEs ist eine Bürofläche mit einer Größe von ca. 69 m² im 5. OG verfügbar.

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Lage

Die Nikolaistraße, als Haupttangente zwischen Bahnhof und der historischen Innenstadt, ist eine der frequentiertesten Einkaufsstraßen Leipzigs. Markanteste Bauten - die Nikolaikirche, Specks Hof, Steibs Hof u.v.m. Anbindung an ÖPNV in wenigen Minuten Gehminuten gegeben.

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Grundriss

Grundriss Grundriss

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Kontakt

Madlen Gebhardt
Name:
Madlen Gebhardt
Adresse:
Salomonstraße 21
04103 Leipzig
Tel:
+49 341 99776-16
E-Mail:
madlen.gebhardt@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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