Energieverbrauchsausweis
Gas
Das Quartier am Salzufer ist ein charmanter, denkmalgeschützter Klinkerbau aus den 20er Jahren, der um einen modernen Neubau erweitert wurde. Der ansprechend gestaltete Innenhof lädt mit seinen gepflegten Grünflächen und einem Springbrunnen zum Verweilen ein. Durch die terrassenförmigen Gebäudegestaltung sind hier großzügige und offene Büroflächen entstanden, die viel Platz für Ihre Ideen bieten. Bei der Gestaltung der Flächen werden Ihre Ausbauwünsche berücksichtigt, um eine optimale Arbeitsatmosphäre für Sie zu schaffen.Die Mietpreise sind abhängig von Festmietlaufzeit und Ausbaustandard.
Das Objekt befindet sich in gefragter Lage am Salzufer im nördlichen Teil von Charlottenburg, direkt zwischen Spree und Landwehrkanal. Der Standort bietet ein ideales Zusammenspiel aus ruhiger Wasserlage und urbaner Zentrumsnähe. Egal ob Kurfürstendamm oder Tiergarten, Stadtmitte oder Alexanderplatz - in wenigen Minuten erreichen Sie alle wichtigen Ziele der Stadt. Die Berliner Stadtautobahn A100 ist nur ca. 5 Fahrminuten entfernt und nach wenigen Fußminuten erreichen Sie mehrere Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs, mit denen man in ca. 5 Minuten am Ernst-Reuter-Platz ist.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.