Energieverbrauchsausweis
117,3 kWh/(m²*a)
Erdgas leicht
Das attraktive Mehrfamilienhaus wurde 1918 erbaut und 1994 saniert. Es befindet sich in einer ruhigen und doch zentralen Lage und bietet Mietern einen guten Komfort. Das Gebäude ist voll unterkellert. Isolierglasfenster wurden eingebaut und das Dach mit Isolierung versehen. Die entsprechenden Klempnerarbeiten erfolgten in Titanzink. 2006 wurde die Fassade mit Vollwärmeschutz (WDVS) erneuert. Des Weiteren wurden Bäder, Bodenbeläge, Wasser- und Heizungsanlagen sowie die Elektrik im Zuge der Sanierung erneuert.Zu dem Objekt gehört ein Hinterhaus, in welchem 4 Garagen und ein großer Abstellraum für Fahrräder untergebracht sind. Die obere Etage mit ausreichend Platz, wird als Lagerraum genutzt. Es wurde komplett neu verputzt und ein Blechdach mit Oberlicht aufgebracht.Der Innenhof ist zum großen Teil gepflastert und dient als Pkw-Stellplatz. Den Innenhof erreicht man durch eine Tordurchfahrt im Gebäude. Das Objekt befindet sich insgesamt in einem guten und gepflegten Zustand.
Riesa ist große Kreisstadt im Landkreis Meißen im Freistaat Sachsen. Sie ist vor allem durch ihre Stahlindustrie und als Sportstadt bekannt. Das Objekt liegt wenige Minuten vom Stadtzentrum entfernt und doch in ruhiger Wohnlage. Direkt angenzend befindet sich die Trinitatis Grundschule die nach der, in der Nachbarschaft befindlichen, imposanten Trinitatiskirche benannt wurde. Die Elbe, den Stadtpark, Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und öffentlichen Einrichtungen erreicht man fußläufig. Die nächste Bushaltestelle ist ca. 300 m entfernt und auch den S-Bahnhof in Riesa erreicht man in wenigen Minuten. Die Gegend ist geprägt durch Wohnbebauung. Die Häuser sind sind zum großen Teil aufwenig und liebevoll saniert.
Verkäufer und Käufer zahlen eine jeweilige Maklerprovision vom Kaufpreis zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von 19 % bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Dieses Angebot ist vertraulich und nur für Sie bestimmt. Die Weitergabe ist nicht gestattet. Bei Verstoß hiergegen zahlen Sie an uns auch dann die Provision/Honorar, wenn von dritter Seite von unserem Angebot Gebrauch gemacht wird. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gemäß AGB).
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.