Energiebedarfsausweis
180 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Das Geschäftshaus wurde einer umfassenden Sanierung unterzogen, die einen zeitgemäßen Bürostandard ermöglicht. Die Gebäudestruktur bietet alle Varianten von Raumnutzungskonzepten: von Einzelbüros bis hin zur Realisierung eines Flexibel-Office-Konzepts. Im 4. OG steht ein repräsentativer Saal für Events und Konferenzen/Tagungen zur Verfügung. Die zu vermietende Fläche im 1. OG ist aufgeteilt in: Großraumbüro, 2-3 Meetingräume, eine Teeküche und ein Empfangsbereich. Ein Lastenaufzug ist ebenfalls vorhanden.
Der Stadtteil Mitte bildet das Handels-, Verwaltungs- und Regierungszentrum der Hauptstadt. Er zieht Investoren, Firmenrepräsentanzen und Verbände wie ein Magnet an und entwickelt sich äußerst dynamisch. Der Stadtteil bildet zusammen mit Tiergarten und Wedding den Bezirk Mitte, in dem fast die gesamten vitalen Hauptstadtfunktionen gebündelt sind. Daneben bietet Mitte zahlreiche kulturelle Attraktionen von internationalem Rang: zwei Opernhäuser, zahlreiche Theater, neun Bibliotheken, den Friedrichstadtpalast, das für Klassik-Konzerte genutzte Schauspielhaus und die berühmte Museumsinsel. Mitte ist außerordentlich gut über das öffentliche Verkehrsnetz erschlossen. Direkt vor dem Objekt befindet sich der Zugang zum U-Bahnhof Klosterstraße und fußläufig erreicht man in wenigen Minuten den Alexanderplatz, das Rote Rathaus und den Hackeschen Markt. Auch verschiedenste Anbieter des täglichen Bedarfs, Hotels, Restaurants sowie das frequentierte Einkaufszentrum Alexa befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen von bis zu 5 Jahren Laufzeit 3,0 Netto-Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren 4,0 Netto-Monatsmieten, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist verdient / fällig bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von 8 Banktagen gegen Rechnungsstellung. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.