Die 3,5-geschossige Villa an exponierter Stelle in der Jean-Burger-Straße/Ecke Erich-Weinert-Straße wurde 1928 im Gründerzeitstil erbaut. 1999/2000 erfolgte die umfassende und sorgsame Sanierung bzw. Modernisierung des Gebäudes. Das Objekt zeichnet sich durch die für die Entstehungszeit typischen Gestaltungselemente im Gebäude und an den Fassaden aus. Die Villa verfügt im Souterrain über eine repräsentative Büroeinheit. Die Granitfußböden, eine moderne EDV-Verkabelung im gesamten Objekt sowie der zentrale Serverraum lassen die zeitgemäße Ausstattung erkennen. Im Dachgeschoss befindet sich eine großzügige Wohnung. 9 PKW-Stellplätze stehen auf dem Grundstück zu Verfügung.
Die Landeshauptstadt Magdeburg ist mit ihrer Lage an der Elbe ein zentraler Verkehrsknotenpunkt zu Wasser, zur Schiene und auf der Strasse. Im Norden von Magdeburg verläuft die Bundesautobahn A2 und kreuzt westlich die A14. In Nord-Süd-Richtung wird Magdeburg von der Stadtautobahn "Magdeburger Ring" durchquert. Zudem führt die Bundesstrasse B1 durch die Stadt.Das Objekt ist Bestandteil eines stark durchgrünten Villenviertels. Durch seine zentrale und gleichzeitig ruhige Lage zählt dieses Quartier traditionell zu den nachgefragten Lagen für hochwertiges Wohnen und Büronutzung. Zahlreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind abgeschlossen, so dass dieses Quartier wieder in altem Glanz erstrahlt. Neben der renommierten Nachbarschaft mit Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatern und Finanzdienstleistern zeichnet sich die Lage durch die gute Verkehrsanbindung aus.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.