Energiebedarfsausweis
352,00 kWh/(m²*a)
Gas
Das repräsentative, kernsanierte Objekt zählt durch seine hochwertige Aluminium-Glas-Fassade zu den prägenden Gebäuden rund um den Frankfurter Hauptbahnhof. Über den besetzten und zentralen Empfang gelangen Sie zu den Aufzugsanlagen, welche Sie bequem in Ihre neue Büroetage befördern. Durch die individuell gestaltbare Raumaufteilung ist eine hocheffiziente Raumnutzung von Einzel-, über Kombi- bis zu Großraumbüros möglich.
Das attraktive Bürogebäude liegt in unmittelbarer Nähe zum Frankfurter Hauptbahnhof. Das Bahnhofsgelände sowie das umliegende, sehr belebte Viertel, bietet eine vielfältige Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Hotellerie.Die zentrale Lage gewährleistet einen hervorragenden Anschluss an den ÖPNV sowie an den Individualverkehr. Vom Hauptbahnhof aus bestehen Verbindungen an den Nah- und Fernverkehr in alle Himmelsrichtungen. Mit dem PKW erreicht man in wenigen Fahrminuten das Westkreuz Frankfurt über welches eine optimale Anbindung an die Autobahn A5, das Frankfurter Kreuz sowie den internationalen Frankfurter Flughafen besteht.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.