Energiebedarfsausweis
171,6 kWh/(m²*a)
Gas
Das 4-geschossige Bürohaus mit Natursteinfassade besitzt drei Vollgeschosse und ein vollwertig ausgebautes Dachgeschoss. Eine klare Grundrissgestaltung mit Einzel-, Kombi- oder Großraumbüros zeichnen die Büroetagen aus. Das Objekt bietet Ihnen wertvollen innerstädtischen Parkraum, auf dem abgeschlossenen Hof stehen Außenstellplätze zur Anmietung zur Verfügung.
Das Bürohaus befindet sich in ruhiger Innenstadtlage, zwischen der Jacobistraße und der Pempelforter Straße, mit Blick auf den Hofgarten/Malkasten-Garten. Die Schadowstraße mit ihren sehr guten Nahversorgungsmöglichkeiten, erreichen Sie fußläufig in wenigen Minuten. Die Königsallee und das Bankenviertel sind fußläufig in ca. 10-15 Minuten erreichbar. Bus- und Straßenbahnhaltestellen befinden sich in direkter Nachbarschaft an der Pempelforter Straße/Am Wehrhahn oder Jacobistraße/Schadowstraße. Außerdem gibt es einfache und zügige Verbindungen u. a. in Richtung Flughafen "Düsseldorf Airport" zum "Messe- und Congress Center Düsseldorf" sowie zum gesamten rechts- und linksrheinischen Autobahnnetz. Im nahen Umfeld befinden sich vielfältige Einkaufs- und Nahversorgungsmöglichkeiten.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.