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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Büro- und Gewerbeflächen im Komplex "Beimsstraße/ Liebknechtstraße"

Deckblatt
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Objekt
Objekt
Objekt
Ausstattung (1)
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Ausstattung (2)
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Ausstattung (3)
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Ausstattung (4)
Ausstattung (4)
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Impressionen (1)
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Objektdetails

Objektnummer:
24582
Objektart:
Büro- u. Geschäftsgebäude
Standort:
Magdeburg
Stadtteil:
Stadtfeld West
Bürofläche:
736,76 m²
Objektzustand:
modernisiert
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
7,50 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
2,00 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Im Gewerbeobjekt Beimsstraße 89 a/b und 91 b können moderne Büro- und Schulungsräume sowie Archiv- und Lagerräume von 20 m² bis zu insgesamt 736 m² auf verschiedenen Etagen angeboten werden. Es können einzelne Büroräume sowie zusammenhängende Bereiche angemietet werden. Die Büroräumlichkeiten sind lichtdurchflutet, modern und wurden in den Jahren 2018/2019 saniert.

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Lage

Das Büro- und Geschäftshaus befindet sich im beliebten Magdeburger Stadtteil "Stadtfeld West", der westlich an das Stadtzentrum anschließt. In der Nachbarschaft befinden sich diverse Dienstleistungsanbieter sowie die denkmalgeschützte Wohnsiedlung Hermann Beims. Durch die zentrumsnahe Lage und sehr gute Verkehrsanbindung ist das Objekt für Kunden mit dem PKW als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln einfach zu erreichen. Parkplätze sind auf dem Gelände vorhanden.

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Grundriss

Grundriss EG a Grundriss EG a
Grundriss 1 OG Grundriss 1 OG
Grundriss 2 OG Grundriss 2 OG

Karte



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Kontakt

Jean Schlößner
Name:
Jean Schlößner
Adresse:
Breiter Weg 19d
39104 Magdeburg
Tel:
+49 391 56878-15
E-Mail:
jean.schloessner@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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