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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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  3. Attraktive Büroflächen im "BÜROCENTER NORD"

Ihre neuen Büroflächen mit Blick über die Offenbach Innenstadt!

Außenansicht
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Büro
Büro
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Teeküche
Teeküche
Teeküche
Innenansicht
Innenansicht
Innenansicht
Flur
Flur
Flur
Konferenzraum
Konferenzraum
Konferenzraum
Außenansicht
Büro
Teeküche
Innenansicht
Flur
Konferenzraum

Objektdetails

Objektnummer:
156623
Objektart:
Büro
Standort:
Offenbach am Main
Baujahr:
2003
Bürofläche:
752,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
17,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
KAT7

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Endenergiebedarf:

195,10 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Der Bürotower besticht bereits von außen durch seine ästhetische Form und seine architektonische Dominanz. Doch auch im Inneren setzt sich die Ästhetik fort. Hier dominieren hochwertiger Naturstein, Glas und Edelstahl. Über den Empfangsbereich gelangen Sie zu den Aufzugsanlagen, welche Sie bequem in Ihre neue Büroetage befördern. Diese können individuell und nach Ihren Anforderungen realisiert und aufgeteilt werden. Bei der Ausstattung wird erneut sehr viel Wert auf Ästhetik und Modernität gelegt. Trotz der hohen Exklusivität der Immobilie gehört sie zu den günstigsten Hochhäusern, die derzeit zur Vermietung stehen.In der hauseigenen Tiefgarage stehen ausreichend Stellplätze für Ihr Fahrzeug zur Verfügung.

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Lage

Das Objekt befindet sich in Offenbach am Main, welches östlich von Frankfurt liegt. Der Standort zeichnet sich durch seine exzellente Anbindung an das überregionale Autobahnnetz aus. So haben Sie über die A661 Anschluss an die A3, von welcher aus Sie in wenigen Fahrminuten das Frankfurter Kreuz und den internationalen Frankfurter Flughafen erreichen. Neben der guten Anbindung an den Individualverkehr besteht auch eine optimale Anbindung an den ÖPNV. Über die fußläufig entfernte S-Bahn Station Marktplatz besteht mit den Linien S1, S2, S8 und S9 Anschluss an die wichtigsten Hauptverkehrsknotenpunkte Frankfurts sowie an den Rhein-Main-Airport.Offenbach ist ein bedeutender Dienstleistungs- und Industriestandort und zeichnet sich durch die Nähe zu Finanzmetropole Frankfurt am Main aus.

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Grundriss

Grundriß Regelgeschoss Grundriß Regelgeschoss

Karte



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Kontakt

Neelam Mahtani-Staehle
Name:
Neelam Mahtani-Staehle
Adresse:
Große Gallusstraße 9
60311 Frankfurt am Main
Tel:
+49 69 92103-333
E-Mail:
neelam.mahtani@aengevelt.com
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  •  Provisionsbedingungen

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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größter Sorgfalt und in Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen und unter Einhaltung des auf den Vorgaben der „Initiative Corporate Governance der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.“ („ICG“) beruhenden Wertemanagementsystems unseres Unternehmens sowie der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Mitglied des „IVD“ („Immobilienverband Deutschland“) verpflichtet haben. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern legen wir zusätzlich die hier abgedruckten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ („AGB“) zugrunde. Sie geben die wichtigsten Regeln für den Maklerauftrag wieder. 

 

§ 1 Vertraulichkeit

Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir - unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.

 

§ 2 Vorkenntnis

Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.

 

§ 3 Höhe der Maklerprovision

An Maklerprovision sind, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart, an uns zu zahlen:

An- und Verkauf:

  1. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal)
    • bei Objektbelegenheit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz: von Käufer und Verkäufer je 3 %,
    • im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, jeweils berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen,

    soweit es sich nicht um die Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser handelt, bei denen der Käufer Verbraucher ist; in diesem Fall gelten die Regelungen in nachfolgendem lit. b)

  2. bei An- und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, bei denen der Käufer Verbraucher ist:
    • vom Käufer 3 %, berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.)
    • vom Verkäufer 3 %, berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.)
  3. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal): vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.

  4. bei Projekt-, Werk-/Werklieferungs- oder Generalunternehmer-/Generalübernehmerverträgen o. ä.: von Auftraggeber und Auftragnehmer je 3 % sämtlicher vom Auftraggeber des Projekt-, Werk-/Werklieferungs- oder Generalunternehmer-/ Generalübernehmervertrags geschuldeten Vergütung. Berechnungsgrundlage wie bei a.

  5. bei Erbbaurechten: je 3 % von Erbbaunehmer und Erbbaugeber, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten

  6. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. –e.): vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

    Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter/Pächter/Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

  7. Bei Verträgen – mit einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren: 3 Monatsmieten – mit einer Vertragslaufzeit über 5 Jahre: 4 Monatsmieten Werden dem Mieter / Pächter / Leasingnehmer Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Options- oder ähnlichen Zeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung – als Vertragslaufzeiten im Sinne dieser Ziff. g (z.B. 3 Jahre Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit)

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. g. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnung der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Alle genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

 

§ 4 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit

„Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist.“ Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Wird die Rechnung erstellt, bevor der Provisionsanspruch entstanden ist, wird die Provision erst mit dem Entstehen des Provisionsanspruchs fällig und zahlbar. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. 

 

§ 5 Informationspflichten des Auftraggebers

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluß eines Hauptvertrages zu informieren und uns unverzüglich eine Vertragsabschrift nebst aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

§ 6 Haftung, Schadenersatz

Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs. 

 

§ 7 Doppeltätigkeit

  1. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch entgeltlich – tätig zu werden.
  2. Werden wir von beiden Vertragsteilen damit beauftragt, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nachzuweisen oder einen solchen Kaufvertrag zu vermitteln und ist der Käufer Verbraucher, verlangen wir eine Vergütung von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Ein Erlass der Maklercourtage für eine der Vertragsparteien wirkt auch für die andere Vertragspartei.

 

§ 8 Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung ("OS-Plattform") bereit. Sie können diese Plattform unter http:// ec.europa. eu/consumers/odr/ abrufen. Die Teilnahme an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist freiwillig. Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG nimmt zurzeit an Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten nicht teil.

 

§ 9 Schlußbestimmungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrages oder des Schriftformerfordernisses sind schriftlich zu erklären. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten Teile unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahe kommt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn Aengevelt sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Aengevelt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

Stand: 23. Dezember 2020

 

 

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