Energieverbrauchsausweis
Gas
Das repräsentable Wohn- und Geschäftshaus "The Bilkery" wurde 1952 erbaut. Die im Jahr 2020 durchgeführte Sanierung umfasste neben modernen Arbeitsplatzkonzepten auch die Neugestaltung der Fassade und des Eingangsbereiches. Das Objekt bietet neben einem hochwertigen Ausbau eine ideale Raumstruktur, individuell auf Mieterwunsch in einer Verzimmerung oder im Open Space. Die ca. 150 m² große Dachterrasse, die für alle Mieter nutzbar ist, rundet das Konzept von Work-Life-Balance ab. Durch die inhouse liegende Kindertagespflege sowie das bekannte EMS Training Studio, können Ihre Mitarbeiter fußläufig und bequem auf Bedürfnisse des täglichen Bedarfs zurückgreifen. PKW-Stellplätze können in den benachbarten Parkhäusern angemietet werden.
Das Objekt befindet sich im zentralen Stadtteil Unterbilk in exponierter Ecklage am Dreieck der Bilker Kirche. Das gastronomische Angebot präsentiert sich sehr ausgewogen und abwechslungsreich. Die ausgeprägte Nahversorgung äußert sich nicht nur durch die Präsenz der üblichen Super- und Drogeriemärkte in unmittelbarer Umgebung. Auch kleinere, individuell bestückte Boutiquen laden zum Verweilen ein. Die nahegelegene ÖPNV-Anbindung "Bilker Kirche", sowie der in wenigen Gehminuten zu erreichende S-Bahn-Anschluss "Völklinger Straße", schaffen eine nachhaltige Lage.
Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen von bis zu 5 Jahren Laufzeit 3,0 Netto-Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren 4,0 Netto-Monatsmieten, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist verdient / fällig bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von 8 Banktagen gegen Rechnungsstellung. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.