Energiebedarfsausweis
Erdgas leicht
Das moderne, repräsentativ angelegte 7-geschossige Wohn- und Bürogebäude mit einer hochwertigen denkmalgeschützten Sandsteinfassade an der Goltsteinstraße wurde nach Entwürfen des renommierten Architekturbüros RKW Rhode Kellermann Wawrowsky in kompromisslos hochwertiger Ausstattungsqualität realisiert. Über einen repräsentativen, atriumförmig angelegten Haupteingang kann das Bürogebäude vielfältig aufgeteilt und erschlossen werden. Auf sieben Ebenen verteilt kommen die rund 13.200 m² großen Büroflächen vor allem den hohen Ansprüchen von Beratern, Rechtsanwälten und Unternehmen der Medien- und IT-Branchen entgegen. Neben der Auswahl besonders hochwertiger, moderner Baumaterialien spiegelt sich der exklusive Anspruch auch in der modernen Ausstattung wider. Das Objekt verfügt selbstverständlich über eigene Tiefgaragenstellplätze.
Mit dem "Hofgarten-Palais" wurde eine der attraktivsten Ecklagen direkt an der Düssel und dem Hofgarten als "grüne Lunge" der Landeshauptstadt, durch einen Neubau revitalisiert. Dem Standort verpflichtet avanciert das Hofgarten-Palais zu einer der begehrtesten Geschäftsadressen mit allen Vorteilen dieser zentralen Citylage. Die angrenzende Königsallee, das Bankenviertel und die Schadowstrasse sind fußläufig erreichbar. Es bestehen ausgezeichnete ÖPNV-Anbindungen an Busse, Straßenbahn und U-Bahn mit Haltestationen in direkter Nähe. Das überregionale Straßennetz ist in wenigen Fahrminuten zu erreichen, ebenso der Flughafen "Düsseldorf Airport", das "Messe- und Congress Center" und die linke Rheinseite über die nahe gelegene Oberkasseler Brücke.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.