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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Elegantes Bürohaus in prominenter Lage

Objekt
Objekt
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Objekt2
Objekt2
Objekt2
Foyer
Foyer
Foyer
Büroansicht
Büroansicht
Büroansicht
Büroansicht2
Büroansicht2
Büroansicht2
Gepflegte sanitäre Einheit
Gepflegte sanitäre Einheit
Gepflegte sanitäre Einheit
Zweites Obergeschoss
Zweites Obergeschoss
Zweites Obergeschoss
Drittes Obergeschoss
Drittes Obergeschoss
Drittes Obergeschoss
Achtes Obergeschoss
Achtes Obergeschoss
Achtes Obergeschoss
Objekt
Objekt2
Foyer
Büroansicht
Büroansicht2
Gepflegte sanitäre Einheit
Zweites Obergeschoss
Drittes Obergeschoss
Achtes Obergeschoss

Objektdetails

Objektnummer:
37605
Objektart:
Büro- u. Geschäftsgebäude
Standort:
Berlin-Charlottenburg
Stadtteil:
Charlottenburg
Baujahr:
1962
Modernisierung:
2006
Bürofläche:
2.279,38 m²
Objektzustand:
modernisiert
Bezug:
ab sofort
Mietpreis:
27,00 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
KAT7
Nebenkosten:
5,23 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

An einem der berühmtesten Plätze Berlins bietet dieses prägnante Solitär-Gebäude mit seiner weißen Aluminium-Glas-Fassade den repräsentativen Rahmen eines Unternehmensstandortes. Mit seiner klassischen Bauweise galt es bereits bei der Errichtung im Jahr 1962 als herausragendes architektonisches Zeugnis seiner Zeit. Heute wird das Gebäude nach umfangreicher Sanierung (2006) allen Anforderungen an moderne Büroräume gerecht.

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Lage

Der Standort zeichnet sich durch seine exponierte Lage sowie durch die optimale Verkehrsanbindung aus. Zur U-Bahn sind es nur wenige Schritte. Die Nähe zu Bahnhof, Flughafen und zur Stadtautobahn garantiert eine schnelle Erreichbarkeit. Herausragend ist auch das urbane Umfeld. Im Nahbereich liegen der Kurfürstendamm mit allen Shoppingmöglichkeiten einer pulsierenden Metropole, das Brandenburger Tor, der Reichstag, das Regierungsviertel sowie Berlins wohl bekannteste Grünfläche, der Tiergarten.

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Karte



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Kontakt

Adina Schmidt
Name:
Adina Schmidt
Adresse:
Friedrichstraße 55
10117 Berlin
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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