Energiebedarfsausweis
Fernwärme
Bereits mit der Entstehung war der PRIME TOWER ein überragender Pionier. Der Hertie-Konzern hat damit 1969 nicht nur seine moderne Zentrale erschaffen, sondern auch eines der ersten Hochhäuser Frankfurts. Nach wie vor ist es mit über 80 Metern eines der höchsten Gebäude in Niederrad. Auffallend ist die geometrische, klar gegliederte Architektur der späten 60er Jahre. Markantes Fassadenmerkmal ist eine lederartig geprägte Struktur der vorgehängten Metallverkleidung. Die attraktiv konzipierten Büroflächen, Gemeinschaftszonen und Gastronomiebereiche verteilen sich auf insgesamt 19 Stockwerke mit einer Gesamtfläche von rund 23.000 m². Daneben steht ein separates Parkhaus mit Stellplätzen für Autos und Fahrräder zur Verfügung. Um eine reibungslose Elektromobilität zu sichern, ist die Einrichtung von Ladestationen geplant.Im modernen Gastronomiebereich kann man nicht nur täglich wechselnde Speisen genießen – sondern auch guten Geschmack auf visueller Ebene. Intelligent angeordnete Sitzzonen und freie Sichtachsen prägen das offene Konzept. Daneben sorgt eine separate Cafeteria mit Getränkebar für kleine Auszeiten zwischendurch.
Das schicke Bürogebäude befindet sich in der Bürostadt Niederrad im Südwesten Frankfurts. Über den Autobahnanschluss der A5, Frankfurt-Niederrad, ist der Standort einfach und schnell erreichbar. Vorteilhaft für diese Lage ist die Nähe zum internationalen Rhein-Main Flughafen, der über das bedeutende Frankfurter Kreuz (A3/A5) in ca. 10 Minuten zu erreichen ist.Die S-Bahnhaltestelle Frankfurt Niederrad gewährleitstet eine schnelle und bequeme ÖPNV-Anbindung in die Frankfurter Innenstadt sowie an den Verkehrsknotenpunkt Frankfurter Hauptbahnhof, mit seinen zahlreichen Nah- und Fernverkehrsanbindungen. Innerhalb Niederrads sorgt die Buslinie 78 für eine schnelle Erreichbarkeit einzelner Standorte in der Bürostadt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.