Energiebedarfsausweis
137,6 kWh/(m²*a)
Gas
Hinter der denkmalgeschützten, markanten, roten Fassade des alten Speichers erwarten Sie hochwertige Büroflächen. Hier findet sich viel Platz für großzügige Büroräume sowie Showroomflächen mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten. Von den kleinen Balkonaustritten haben Sie eine großartige Aussicht über den Düsseldorfer Medienhafen.
Der "Medienhafen Düsseldorf" besitzt eine ganz besondere Anziehungskraft auf Unternehmen der Medien-, Informations- und Kommunikations- sowie der Werbebranche. Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Anwaltskanzleien wie auch Firmen aus der Modewelt fanden hier ebenso ihren neuen Standort. Neben der Arbeit dreht sich im Medienhafen inzwischen auch vieles um eine spannende Gastronomie, zum Teil mit Szenetreff-Status. Auch die Düsseldorfer Altstadt lässt sich bequem über die Rheinuferpromenade fußläufig erreichen. Der Anschluss an das rechts- und linksrheinische Autobahnnetz ist über den Rheinufertunnel oder diverse Stadtautobahnen sehr gut zu erreichen. Eine ÖPNV-Anbindung besteht durch die Straßenbahnlinien 706, 707 und 719 sowie den Buslinien 723, 725, 726 und 732. Der Medienhafen ist über den Bahnhof Völklinger Straße mit den S-Bahnen S8, S11 und S28 verbunden. Mit der S-Bahn S11 ist der Flughafen "Düsseldorf Airport" innerhalb von 20 Minuten ohne Umstieg zu erreichen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.