Energiebedarfsausweis
Fernwärme
Die Schulungsräume befinden sich im Erd- und 1. Obergeschoss des 5-geschossigen, repräsentativen Bürohaus. Es verfügt über eine hochwertige Fassade mit geschosshoher Verglasung. Die einzelnen Etagen werden über zwei Treppenhauskerne sowie 2 Personenaufzüge erschlossen. Die zusätzlichen Serviceleistungen sind sehr umfangreich, u.a. können Konferenzräume individuell durch Sie angemietet werden und auch eine Kantine befindet sich auf dem Park-Gelände mit Champuscharakter. Es stehen Ihnen Tiefgaragenplätze und Archiv-Räume zur Verfügung.
Das Objekt befindet sich an einem bevorzugten Büro- und Verwaltungsstandort im erweiterten Kennedydamm-Viertel. Im direkten Umfeld befinden sich, fußläufig erreichbar sowohl Einkaufsmöglichkeiten (Bäckerei, Lebensmittel, Apotheke etc.) als auch öffentliche Kantinen und zahlreiche Restaurants. Von hier wird Ihnen eine direkte Verbindung zur A 52 Niederlande/Mönchengladbach/Essen/Ruhrgebiet) geboten. Weiteren Anschluss erhalten Sie über die Danziger Straße (Stadtautobahn), die Sie sowohl mit dem "Messe- und Congress-Center" Düsseldorf als auch dem Flughafen "Düsseldorf Airport" verbindet. Hierfür sind jeweils nur ca. 5 - 10 Autominuten erforderlich. Anschluss an den ÖPNV erhalten Sie über eine Bushaltestelle direkt vor dem Haus sowie über verschiedene Straßenbahnhaltestellen in fußläufiger Umgebung.
Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen von bis zu 5 Jahren Laufzeit 3,0 Netto-Monatsmieten, bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren 4,0 Netto-Monatsmieten, jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist verdient / fällig bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von 8 Banktagen gegen Rechnungsstellung. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.