Alle im Objekt befindlichen Mietflächen, sind in der Vergangenheit in der einen oder anderen Form durch die Werft genutzt worden. Zwischen 2014 und 2015 wurde die alte Gebäudesubstanz grundlegend saniert und alle technischen Einrichtungen erneuert. Nicht mehr betriebsnotwendige Teilflächen, wurden bei der Sanierung für die Nutzung als Büro- und Veranstaltungsflächen konzipiert. Die Sächsische Dampfschifffahrt betreibt auf dem Gelände ihren Werftbetrieb als Reparaturbetrieb für eigene und fremde Schiffe. Dementsprechend ist zu den normalen Arbeitszeiten - insbesondere im Winterhalbjahr - mit Geräuschsemissionen zu rechnen. Vor dem Hauptgebäude stehen befestigte Parkplätze zur Verfügung.
Der Stadtteil Laubegast liegt im Dresdner Osten und ist ein beliebtes Wohn- und Geschäftsviertel. Der Stadtteil verfügt über eine hervorragende Infrastruktur und eine optimale Verkehrsanbindung durch die Straßenbahnen 4 und 6.
Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision 1,0 Netto-Monatsmiete zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Die Provision ist fällig und verdient bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von acht Banktagen nach Rechnungsstellung. Sofern dieses Angebot einen Erwerb des Objektes zur Folge hat, ist dieser entsprechend unseren Allgemeinen Provisionsbedingungen provisionspflichtig. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dieses Angebot ist vertraulich und nur für Sie bestimmt. Die Weitergabe ist nicht gestattet. Bei Verstoß hiergegen zahlen Sie an uns auch dann die Provision, wenn von dritter Seite von unserem Angebot mittelbar oder unmittelbar Gebrauch gemacht wird. Besteht Vorkenntnis zu unserem Angebot, so ist uns diese innerhalb von acht Tagen bekannt zu geben.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.