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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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FÜRSTENHOF

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Büro
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Lobby
Lobby
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Lounge
Lounge
Lounge
Außenansicht
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Büro
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Lounge

Objektdetails

Objektnummer:
23660
Objektart:
Büro
Standort:
Frankfurt am Main
Stadtteil:
Bahnhofsviertel
Baujahr:
1902
Modernisierung:
1992
Bürofläche:
15.360,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
0,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja

Energieausweis

Lage

Das repräsentative Büroobjekt befindet sich direkt an einer begrünten Wallanlage am Rande des renommierten Frankfurter Bankenviertels und ist sehr verkehrsgünstig gelegen. Über die Theodor-Heuss-Allee gelangen Sie mit dem PKW schnell auf die A5 und somit zum bedeutenden Frankfurter Kreuz (A3/A5) sowie zum internationalen Frankfurter Flughafen. Durch diese verkehrsgünstige Lage ist auch eine hervorragende Anbindung an den ÖPNV gewährleistet. Über die fußläufig entfernte S-Bahn-Station Taunusanlage haben Sie mit den S-Bahnen S1-S6 sowie S8 und S9 Anschluss an alle wichtigen Hauptverkehrsknotenpunkte Frankfurts, wie die Konstabler- und Hauptwache oder den Frankfurter Hauptbahnhof. Auch der Rhein-Main-Flughafen ist in wenigen Stationen erreicht.

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Grundriss

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Kontakt

Viktor Muthesius
Name:
Viktor Muthesius
Adresse:
Große Gallusstraße 9
60311 Frankfurt am Main
Tel:
+49 69 92103-305
E-Mail:
viktor.muthesius@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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