Energiebedarfsausweis
Erdgas leicht
Der Bürokomplex besteht aus dem spektakulären Wolkenkratzer "Tower" sowie dem repräsentativen "Wing". Die Architektur beeindruckt mit einer gelungenen Mischung aus Glas- und Natursteinmaterialien. Bei der Grundrissgestaltung wurde viel Wert auf Effektivität und Flexibilität gelegt, so dass alle Raumkonzepte hervorragend dargestellt werden können. Großzügige Balkone, ein Restaurant sowie Café mit Außenflächen und viele Parkplätze runden das Ensemble positiv ab.
Der St. Martin Tower steht in erster Reihe und sehr werbewirksam an der Theodor-Heuss-Allee, dem westlichen Entreé "Messe" in Frankfurt. Das Grundstück verfügt über eine repräsentative Zufahrt und eine anspruchsvoll gestaltete Plaza. Mit dem PKW haben Sie direkten Anschluss auf die A 648, welche in die Theodor-Heuss-Allee übergeht. So erreichen Sie das Frankfurter Kreuz (A3/A5) sowie den Rhein-Main Flughafen in ca. 10 Minuten. In unmittelbarer Nähe des Gebäudes befindet sich eine Bushaltestelle an der B44. Durch die nahegelegen Straßenbahnhaltestelle "An der Dammheide" und die ca. 500m entfernte S-Bahnstation "Messe" gelangen Sie innerhalb weniger Minuten zum Frankfurter Hauptbahnhof, von wo aus das nationale und internationale Schienennetz erschlossen wird. In der Nachbarschaft befinden sich renommierte Unternehmen wie z.B. American Express, ING DIBA, Deloitte & Touche u.v.m.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.