Der 1993 eröffnete Flora-Park ist das flächengrößte, überdachte Shoppingcenter Sachsen-Anhalts. Es beherbergt rund 90 Fachgeschäfte, Restaurants und Cafés auf einer Gesamtfläche von ca. 75.000 m², die zum Shoppen, Verweilen bzw. zur Erledigung diverser Besorgunen einladen. Für die ca. 5.000.000 Besucher jährlich stehen rd. 3.000 kostenlose Besucherparkplätze zur Verfügung. Das Branchenrepertoire ist breit gefächert. Hauptmieter sind u.a. MediMax, Toys-R-US, C&A, Real, ALDI und Möbel-Roller.Der Florapark wurde 2016 umfangreich im Laden- und Mallbereich modernisiert.Die zur Vermietung stehenden Büroflächen befinden sich im 1.OG in einem veredelten Rohbauzustand und sind vom Innenraum des Centers zu erreichen. Die Lagerflächen sind ebenerdig von außen zugänglich.
Der FLORA-PARK liegt am Olvenstedter Graseweg, im Stadtteil Neustädter Feld im Nordwesten Magdeburgs. Er ist verkehrstechnisch sehr gut angebunden. Mit den Straßenbahnlinien 3, 4, 5, 8, 9 und 10 und der anschliessenden Buslinie 71kommt man mit öffentlichen Verkehrsmitteln direkt am Flora-Park an.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.