Energieverbrauchsausweis
Erdgas leicht
Die angebotene Produktions- und Lagerhalle mit ca. 2.880,00 m² ist in drei Hallenabschnitte unterteilt und verfügt über sechs ebenerdige Sektionaltore. Ein Hallenabschnitt ist durch die gegenüberliegende Anordnung der Tore durchfahrbar. Die Höhe UKB beträgt ca. 7,00 m. Das Gebäude ist über ein Gebläse beheizbar. Ferner befindet sich im Objekt ein Gas- und Starkstromanschluss.Das ca. 19.900 m² umfassende Grundstück ist vollständig eingefriedet und verfügt über zwei Tore, welche eine Umfahrung ermöglichen.Es wird ausschließlich eine Gesamtvermietung der Halle gemeinsam mit der Freifläche angestrebt.
Das Objekt liegt in Wiedemar, im Landkreis Nordsachsen an der Grenze zu Sachsen-Anhalt. Die A 14 und die A 9 verlaufen in unmittelbarer Nähe und kreuzen sich im Schkeuditzer Kreuz. Kennzeichnend für die Umgebung sind die großen, ebenen Felder der Leipziger Tieflandsbucht. Besonders das Gewerbegebiet "Air Terminal Nord", welches seit 1992 besteht und der "Wohn- und Gewerbepark Schkeuditzer Kreuz" prägen das Bild der Gegend mit.In der Gemeinde sind verschiedene Bildungseinrichtungen, wie Kindertagesstäte und Grundschule, ebenso gegeben wie die Geschäfte für den täglichen Bedarf.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.