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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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360°C Rundgang - Attraktive Einzelhandelsfläche in zentraler City-Lage

Objektansicht
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Objekt
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EG
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Zum 360° Rundgang
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EG

Objektdetails

Objektnummer:
36571
Objektart:
Laden
Standort:
Dresden
Stadtteil:
Seevorstadt-Ost
Baujahr:
2008
Verkaufsfläche:
489,07 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
8,50 €/m²
Provision:
ja
Kaution:
i.d.R. 3 MM
Nebenkosten:
3,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Die beiden 2008 in der Innenstadt von Dresden in ansprechender moderner Architektur erbauten 5-geschossigen Gebäude befinden sich direkt in der Fußgängerzone am "Wiener Platz" und bestehen aus einem Büro- und Geschäftshaus und einem Hotelkomplex. Beide Gebäude sind im Untergeschoss miteinander verbunden und haben einen direkten Zugang zur Parkgarage "Wiener Platz" mit ca. 390 Stellplätzen. Im Erdgeschoss des einen Gebäudes wurde bereits ein Gastronomie Betrieb und das Intercityhotel integriert.

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Lage

Der Wiener Platz gehört zu den bedeutendsten Plätzen in Dresden. Er liegt nördlich vor dem Hauptbahnhof und ist damit neben dem Postplatz und dem Albertplatz einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte mit 7 Straßenbahn- und 2 Buslinien im Straßennetz. Außerdem verbindet er die Nordseite des Hauptbahnhofes mit der Einkaufsmeile "Prager Straße" und bildet somit das zentrale Eingangstor zum Dresdner Stadtzentrum.

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Provisionshinweis

Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen kleiner 5 Jahren Laufzeit 3,0 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer, bei einer Vertragsdauer ab 5 Jahre ist die Anmietung provisionsfrei. Die dem Mieter eingeräumte(n) Option(-en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete. Mietfreie Zeiten und sonstige Incentives finden bei der Bewertung der Durchschnittsmiete keine Berücksichtigung. Zumietungen, die aus im Mietvertrag vereinbarten Optionen resultieren, sind, solange diese Optionen gelten, provisionspflichtig für den Mieter. Sonstige Flächenzumietungen sind innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten nach Mietbeginn für den Mieter provisionspflichtig. Die Provision ist fällig und verdient bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von acht Banktagen nach Rechnungsstellung. Sofern dieses Angebot einen Erwerb des Objektes zur Folge hat, ist dieser entsprechend unseren Allgemeinen Provisionsbedingungen provisionspflichtig. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dieses Angebot ist vertraulich und nur für Sie bestimmt. Die Weitergabe ist nicht gestattet. Bei Verstoß hiergegen zahlen Sie an uns auch dann die Provision, wenn von dritter Seite von unserem Angebot mittelbar oder unmittelbar Gebrauch gemacht wird. Besteht Vorkenntnis zu unserem Angebot, so ist uns diese innerhalb von acht Tagen bekannt zu geben.

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Kontakt

Kathrin Domine
Name:
Kathrin Domine
Adresse:
Altmarkt 10c
01067 Dresden
Tel:
+49 351 320202-57
E-Mail:
kathrin.domine@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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