Energiebedarfsausweis
198,7 kWh/(m²*a)
Gas
So dynamisch und modern wie der 6-geschossige Baukörper mit der strukturierten Fassade präsentiert sich auch die Gestaltung der Innenflächen. Pro Geschoss stehen individuelle Mieteinheiten zur Verfügung - vom Zellenbüro bis zur Business-Lounge. Geringe Verkehrs- und Allgemeinflächen sorgen für hohe Wirtschaftlichkeit. Eine hochwertige Innenausstattung, modernste Klima-Technik sowie attraktiv gestaltete Außenflächen machen aus dem Büroneubau einen hochwertigen Arbeits- und Aufenthaltsort.
Der Flughafen "Düsseldorf Airport" ist das wichtigste Drehkreuz in Nordrhein-Westfalen. Von Düsseldorf aus starten jährlich mehr als 18 Millionen Menschen mit rund 70 Fluggesellschaften in mehr als 60 verschiedene Länder. In direkter Nähe auf dem ehemaligen Kasernengelände gelegen befindet sich das neu entwickelte Businessquartier "Airport City". In nur 5 Gehminuten erreichen Sie den Flughafen und die "Airport Arkaden" und die damit nutzbaren Gastronomie -und Einzelhandelsangebote. Den Bahnhof "Düsseldorf Flughafen" erreichen Sie in wenigen Fahrminuten und er liegt direkt an einer Hauptachse des europäischen Bahnverkehrs. Des Weiteren sind Sie in nur wenigen Minuten auf der A 3, A 44 oder A 52.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.