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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Büroflächen in prominenter Nachbarschaft

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Großraum
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2 Obergeschoss
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3 Obergeschoss
3 Obergeschoss
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Objektdetails

Objektnummer:
38351
Objektart:
Büro
Standort:
Frankfurt am Main
Stadtteil:
Gallus
Bürofläche:
1.266,68 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
19,00 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
gemäß Mieterwunsch
Nebenkosten:
3,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Gas

Beschreibung

Dieser 7-geschossige Bürogebäudekomplex besticht vor allem durch seine eindrucksvolle Architektur in Form eines Atriums. Über den Eingangsbereich gelangen Sie zu den Aufzugsanlagen, die Sie in Ihre neue Büroetage bringen. Diese ist nach dem modernen Standard der Büroeinrichtung ausgestattet. So verfügen ihre Büroräume über hochwertigen Bodenbelag in Bahnen- oder Fliesenware und außenliegenden elektrischen Sonnenschutz, der raumweise steuerbar ist. Im Bereich der Mainzer Landstraße wurde das gesamte Gebäude mit Schallschutzverglasung ausgestattet. Außerdem stehen in jeder Etage komplett ausgestattete Teeküchen zur Verfügung. In der hauseigenen Tiefgarage finden Sie ausreichend Stellplätze für Ihr Fahrzeug.

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Lage

Das Objekt befindet sich an der Mainzer Landstraße, die als Erweiterung der Innenstadt und des Bankenviertels zahlreiche führende Unternehmen, wie die Deutsche Bank und die Commerzbank sowie den Deutschen Fachverlag und die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Dieser Standort hat sich zur hervorragend angebundenen Hauptverkehrsachse entwickelt. So gelangt man mit dem PKW in nur 3 Fahrminuten an den Frankfurter Hauptbahnhof, in 5 Fahrminuten zur Frankfurter Innenstadt und in ca. 12 Fahrminuten an den internationalen Frankfurter Flughafen. Neben der guten Anbindung an den Individualverkehr besteht zudem eine gut ausgebaute Anbindung den ÖPNV. Über die in wenigen Gehminuten erreichbare S-Bahn-Station Galluswarte gelangt mit den Linien S3 – S6 zu den Hauptverkehrsknotenpunkte Frankfurts, wie "Konstablerwache", "Hauptwache" und "Hauptbahnhof". Von allen drei Stationen besteht Anschluss zum Frankfurter Flughafen und ab dem Hauptbahnhof an den überregionalen Schienenverkehr.

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Karte



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Kontakt

Michael Scherer
Name:
Michael Scherer
Adresse:
Große Gaullusstraße 9
60311 Düsseldorf
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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