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Büro in bester Innenstadtlage

Objektansicht
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Objekt
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Objekt

Objektdetails

Objektnummer:
39229
Objektart:
Büro- u. Geschäftsgebäude
Standort:
Dresden
Stadtteil:
Innere Altstadt
Baujahr:
1962
Modernisierung:
2019
Bürofläche:
411,00 m²
Objektzustand:
neuwertig
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
20,00 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
nein
Nebenkosten:
3,00 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Endenergiebedarf:

105 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Das Wohn- und Geschäftshaus wurde 1962 gebaut, darin befinden sich im EG und 1. OG attraktive Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomie. Die Mieteinheit selbst wurde umfangreich um- und ausgebaut und befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand.

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Lage

Das Ladenlokal befindet sich unweit des Dresdner Altmarktes. Im Bereich der historischen Altstadt von Dresden, in der Nähe des Residenzschlosses und dem Neumarkt mit der weltberühmten Frauenkirche. Zahlreiche Geschäfte und Restaurants laden zum bummeln und verweilen ein. Der Altmarkt lockt jedes Jahr mit seinen Events und Märkten, u.a. dem Striezelmarkt, zahlreiche Besucher aus dem In- und Ausland an. Es besteht eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV.

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Grundriss

Grundrisse vom Objekt Grundrisse vom Objekt

Karte



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Kontakt

Kathrin Domine
Name:
Kathrin Domine
Adresse:
Altmarkt 10c
01067 Dresden
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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