Energiebedarfsausweis
Gas
In dem Einkaufs- und Dienstleistungszentrum "WYN-Passagen",mit Wohnungen in den oberen Etagen,steht eine Fläche mit ca. 260 m² zur Verfügung.Diese wurde ehemals als Friseur-Akademie genutzt und es besteht die Möglichkeit das noch vorhandene Mobiliar zu übernehmen. Die Fläche wurde zuvor frisch renoviert, es wurde neuer Teppich und Vinylboden in Holzoptik verlegt. Bäcker, Fleischer, Getränkehändler, Tabakwaren- und Zeitschriftenhändler finden sich in den WYN-Passagen, daneben ein Fitnessstudio, ein Spieltreff, Kosmetikstudio, Salzgrotte und Asia-Imbiss.Es stehen 200 freie Parkplätze zur Verfügung.
Die Stadt Taucha liegt nordöstlich der Großstadt Leipzig. Aufgrund der nahen Lage zur Großstadt Leipzig (das Zentrum Leipzigs ist ca. 9 km entfernt), ist Taucha Teil des Ballungsraumes Leipzig.Aufgrund der zentralen Lage im Stadtgebiet verfügt das Objekt über eine hervorragende Anbindung an verschiedene Verkehrsträger. Das Objekt liegt in einem Wohngebiet an einer Hauptverkehrsachse, die den Verkehr direkt durch die Stadt führt und in 3 km Entfernung vom Objekt über einen direkten Anschluss an die A14 verfügt. In direkter Nachbarschaft befinden sich das Gymnasium, Kindergärten und eine Sportanlage.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.