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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Helle Büroflächen direkt am Hofgarten

Außenansicht
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Außenansicht
Außenansicht
Foyer
Foyer
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Büroflur
Büroflur
Büroflur
Zweierbüro
Zweierbüro
Zweierbüro
Anmietbarer Meetingraum
Anmietbarer Meetingraum
Anmietbarer Meetingraum
Außenansicht
Außenansicht
Foyer
Büroflur
Zweierbüro
Anmietbarer Meetingraum

Objektdetails

Objektnummer:
823973
Objektart:
Büro
Standort:
Düsseldorf
Stadtteil:
Stadtmitte
Baujahr:
1955
Modernisierung:
2019
Bürofläche:
187,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
Nach Absprache
Mietpreis:
14,00 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
2,30 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Das mit Naturstein-Fassade versehene Bürogebäude aus dem Jahre 1955 bietet zu seiner westlichen Seite hin Ausblick auf den Hofgarten. Neben den hellen Büroflächen besteht die Möglichkeit tage- oder auch wochenweise Seminarräume im Gebäude anzumieten. Die Bürofläche ist in mehrere Räume unterteilt, sodass Einzel-, Zweier und auch Gruppen Büro Aufteilungen möglich sind. Das Objekt verfügt über einen Personenaufzug.

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Lage

Das 6 geschossige Bürogebäude mit unmittelbarem Blick auf den Hofgarten befindet sich in zentraler Innenstadtlage. Innerhalb von wenigen Minuten lassen sich die beliebtesten Einkaufsstraßen Düsseldorfs in der Innen- und Altstadt sowohl mit der U-Bahn, der Straßenbahn als auch zu Fuß erreichen. Restaurants, Cafés sowie Bäcker befinden sich im fußläufigen Umfeld, sodass die Nahversorgung in der Mittagspause oder nach Feierabend gegeben ist. Der Düsseldorfer Hauptbahnhof ist sowohl mit dem Auto, als auch mit dem ÖPNV in 10 Minuten zu erreichen, der "Düsseldorf Airport" in etwa 15 Autominuten. Der Standort reizt somit mit seiner sehr zentralen und gut angebundenen Lage.

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Grundriss

Grundriss 2 Obergeschoss Grundriss 2 Obergeschoss

Karte



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Kontakt

Isabel Hatzfeld
Name:
Isabel Hatzfeld
Adresse:
Kennedydamm 55
40476 Düsseldorf
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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