Energieverbrauchsausweis
Fernwärme
Die angebotenen Büroflächen befinden sich in einem markanten Büro- und Wohnensemble, direkt an der alten Elbe. Die Anlage ist gepflegt und hochwertig ausgestattet. Modernes Ambiente und individuelle Gestaltung der Mietflächen sind charakteristisch für das Objekt. Es sind WC’s und eine Teeküche vorhanden. Dank der verarbeiteten Leichtbauwände kann auch ein Ihren Bedürfnissen angepasster Grundriss realisiert werden.
Die Landeshauptstadt Magdeburg ist mit ihrer Lage an der Elbe ein zentraler Verkehrsknotenpunkt zu Wasser, zur Schiene und auf der Straße. Im Norden von Magdeburg verläuft die Bundesautobahn A2 und kreuzt westlich die A14. In Nord-Süd-Richtung wird Magdeburg von der Stadtautobahn Magdeburger Ring durchquert. Zudem führt die Bundesstraße B1 durch die Stadt. Das Objekt liegt in unmittelbarer City-Nähe, auf der Elbinsel Werder. Die Nachbarschaft ist durch aufgelockerte Bebauung mit mehrgeschossigen Büro- und Wohnhäusern geprägt. Über die B 1 und den Nordbrückenzug erreicht man in kurzer Zeit die Stadtautobahn "Magdeburger Ring" mit der Anbindung an die A2 und A14. Die Straßenbahnhaltestelle "Zollhaus" befindet sich in der Nähe. Mit den Linien 4 und 6 ist die City nach einer Haltestelle und der Magdeburger Hauptbahnhof als zentraler Umsteigepunkt für Bus und Bahn nach zwei Stationen erreichbar.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.