Das 6-geschossige Bürogebäude mit gepflegter Backsteinfassade besteht aus einem Untergeschoss, vier Obergeschossen und zwei Dachgeschossen. Die Seitenflügel sind durch einen Verbindungsgang im Untergeschoss miteinander verbunden. Große Teile der Fassade sowie die Dächer wurden saniert. Ein Teil der Fenster wurde erneuert. Durch eine repräsentative Lobby und das lichtdurchflutete Haupttreppenhaus gelangt man in die oberen Etagen. Die Grundrissgestaltung ist flexibel. Ausreichend PKW-Stellplätze stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Die Mietpreise sind abhängig von Festmietlaufzeit und Ausbaustandard.
Das markante Bürogebäude liegt direkt am Eingang des "Siemens TechnoCampus Berlin". Diverse Unternehmen, wie z.B. Eiebold Nixdorf Symstems, Zeppelin Rental Gmbh; Siemens AG angesiedelt und BFS finance Münster GmbH habe sich hier angesiedelt. Die Lage des Objektes in Spandau-Siemensstadt ist besonders durch ihre verkehrsgünstige, beinahe innerstädtische Zentralität gekennzeichnet. Schnell und bequem erreichen Sie von hier aus die Stadtautobahn, die ICE-Bahnhöfe Hauptbahnhof und Spandau sowie den Flughafen Tegel. Insbesondere die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ideal. Der Mieter Siemens, aber auch die gute Auslastung des Siemens Technoparks durch namhafte Unternehmen sind ein Zeichen für die Lagequalität und Effizienz des Standortes und bieten Potential für unternehmerische Synergie-Effekte.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.