Es handelt sich um das Gebäude Nr. 1 des modernen Büro-Ensemble "GLOBAL GATE 1-3". Das repräsentative 10-geschossige Bürogebäude setzt mit dem Gesamtkomplex an diesem Standort einen architektonischen Akzent aus Glas, Stahl und Beton. Die einzelnen Etagen erreichen Sie bequem über drei Personenaufzüge oder über das zentrale Treppenhaus. Das Objekt bietet Ihnen wertvollen Parkraum in der hauseigenen Tiefgarage, hier können Stellplätze angemietet werden.
Die Grafenberger Allee führt direkt ins Zentrum der Landeshauptstadt. Einfache und zügige Verkehrsanbindung bestehen in Richtung Flughafen "Düsseldorf Airport" sowie zum "Messe- und Kongress Center". In kürzester Zeit erreicht man verschiedene Autobahnen, die Düsseldorf mit den Regionen und den Märkten in den europäischen Nachbarländern verbinden. Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist ebenfalls gewährleistet. Im nördlichen Teil von Grafenberg liegt ein Nah-Erholungsgebiet. Im direkten Umfeld befinden sich die bevorzugten Wohngebiete Düsseldorfs, das "Zooviertel" und "Düsseldorf-Grafenberg" mit dem angrenzenden Stadtwald. Viele namhafte Unternehmen haben bereits Ihren Sitz an diesem Standort.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.
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