Energiebedarfsausweis
219,7 kWh/(m²*a)
Fernwärme
Das 16-geschossige Bürogebäude aus dem Jahr 1993 wurde 2008 weitreichend revitalisiert. Die verglaste Natursteinfassade macht das Gebäude zu etwas einzigartigem. Durch den repräsentativen Eingangsbereich mit Sicherheitspersonal gelangt man über die modernen Hochgeschwindigkeitsaufzüge in die Büroflächen. Je nach Mieterwunsch lassen sich die Flächen als Einzel-, Gruppen- oder Großraumbüros gestalten. Die Attribute repräsentativ, effizient und flexibel nutzbar erfüllen die Anforderungen an ein modernes Bürogebäude. In der hauseigenen Tiefgarage stehen Ihnen ausreichend Stellplätze zur Verfügung.
Das Gebäude befindet sich direkt gegenüber dem Frankfurter Messegelände an der Theodor-Heuss-Allee, eine der Haupteinfallstraßen Frankfurts. Mit dem PKW haben Sie direkten Anschluss auf die A 648, welche in die Theodor-Heuss-Alle übergeht. In unmittelbarer Nähe des Gebäudes befindet sich eine Bus- und Straßenbahnhaltestelle. Der fußläufig erreichbare Westbahnhof bietet Anbindung an das S-Bahnnetz und den Schienenverkehr. In direkter Nachbarschaft des Gebäudes befinden sich renommierte Unternehmen wie z.B. die Dresdner Bank, Maingas AG, Eurocard und die Siemens AG.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.