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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Ein moderner Arbeitsplatz zwischen Mitte und Prenzlauer Berg

Außenansicht
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Objektansicht
Objektansicht
Objektansicht
Glasdach
Glasdach
Glasdach
Innenansicht2
Innenansicht2
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Innenansichtjpg
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Innenhof
Innenhof
Innenhof
Außenansicht
Außenansicht
Außenansicht
Belegungsvariante
Belegungsvariante
Belegungsvariante
Erstes Obergeschoss - ZG
Erstes Obergeschoss - ZG
Erstes Obergeschoss - ZG
Außenansicht
Objektansicht
Glasdach
Innenansicht2
Innenansichtjpg
Innenhof
Außenansicht
Belegungsvariante
Erstes Obergeschoss - ZG

Objektdetails

Objektnummer:
39230
Objektart:
Büro- u. Geschäftsgebäude
Standort:
Berlin-Prenzlauer Berg
Stadtteil:
Prenzlauer Berg
Baujahr:
1995
Bürofläche:
218,01 m²
Objektzustand:
neuwertig
Bezug:
kurzfristig
Mietpreis:
0,00 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
gemäß Mieterwunsch
Nebenkosten:
4,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Energieverbrauchkennwert:

148 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Gas

Beschreibung

Neubau eines markanten Büro- und Geschäftshauses mit Einzelhandelsflächen im EG und flexiblen Büroflächen in den Obergeschossen. In der Tiefgarage stehen ausreichend Pkw-Stellplätze zur Verfügung.

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Lage

Das Büro- und Geschäftshaus befindet sich direkt am Schönhauser Tor, d.h. an der Kreuzung Schönhauser Allee/Torstraße mit sehr guter Verkehrsanbindung. Der U-Bahnhof "Rosa-Luxemburg" (Linie 2) sowie die Haltestellen mehrerer Straßenbahnlinien liegen direkt vor dem Objekt. Der Umsteigebahnhof "Alexanderplatz" mit Anschluss an die S- und Regionalbahn ist nur eine Station mit der U-Bahn vom Standort entfernt. In der unmittelbaren Umgebung gibt es eine Vielzahl an Einzelhandelsgeschäften.

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Karte



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Kontakt

Neslehan Balci
Name:
Neslehan Balci
Adresse:
Friedrichstraße 55
10117 Berlin
Tel:
+49 30 20193-127
E-Mail:
neslehan.balci@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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