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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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"Twin-House" in Nähe des Messegeländes

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Außenansicht

Objektdetails

Objektnummer:
202372
Objektart:
Büro
Standort:
Düsseldorf
Stadtteil:
Lohausen
Baujahr:
1991
Bürofläche:
579,28 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
Nach Absprache
Mietpreis:
10,00 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Art der Verkabelung:
KAT5
Nebenkosten:
2,90 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:
Energieverbrauchsausweis
Energieverbrauch Wärme:
123 kWh/(m²*a)
Energieverbrauch Strom:
56 kWh/(m²*a)
Befeuerungsart:

Beschreibung

Das 7-geschossige Bürohaus ist eines der wenigen Gebäude aus der Jahrhundertwende mit einer sehr repräsentativen und schönen Patrizierfassade. Hier sind nach umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen modernste Büroflächen untergebracht. Weißer Marmor, Glasfasertapete und Edelstahl sind die bestimmenden Gestaltungselemente. Die einzelnen Etagen erreichen Sie bequem über zwei Personenaufzüge oder über das zentrale Treppenhaus. Separate Sanitäreinrichtungen sowie Teeküchenräume sind ebenfalls zentral angeordnet. Die Decken in den Bürobereichen sind mit Akustikspritzputz versehen. Das Objekt bietet Ihnen wertvollen innerstädtischen Parkraum in der hauseigenen Tiefgarage.

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Lage

Die Liegenschaft ist in bevorzugter repräsentativer Citylage am Hofgarten gelegen. Sie befindet sich nahe des Schauspielhauses in fußläufiger Nähe zur populären Schadowstraße, der bekannten Königsallee und dem Bankenviertel. Die Verkehrsanbindung ist zentral, u. a. zum Hauptbahnhof, zum Flughafen "Düsseldorf Airport", zum "Messe- und Congress-Center" und zu den wichtigen Autobahnanschlüssen der Stadt. Im fußläufig erreichbaren Umfeld finden Sie Einkaufs- und Nahversorgungsmöglichkeiten sowie zahlreiche Restaurants.

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Grundriss

Grundriss (Beispiel) Grundriss (Beispiel)

Karte



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Kontakt

Laura Rozowski
Name:
Laura Rozowski
Adresse:
Kennedydamm 55
40476 Düsseldorf
Tel:
+49 211 8391-226
E-Mail:
laura.rozowski@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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