Energieverbrauchsausweis
Fernwärme
Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein aktuell als Bürohaus genutztes Gebäude aus dem Baujahr 1952 (Wiederaufbau). Der Mieter verlässt das Objekt zum 31.12.2020. Das Objekt besteht aus einem dreigeschossigen Haupthaus nebst voll ausgebautem Dachgeschoss und Spitzboden sowie einem zweigeschossigen Seitenanbau – und einem eingeschossigen Quertrakt. Das Souterrain ist teilweise inkl. Lichthof ebenfalls ausgebaut. Laut Eigentümer wurde die Immobilie zuletzt 1988 und 1992 ausgebaut und generalrenoviert. Die Mietflächen verfügen über äußerst großzügige Deckenhöhen (EG ca. 4,40 m, 1. OG ca. 3,85 m, 2. OG ca. 3,45 m).Die Immobilie eignet sich nach Auszug des Mieters zur Neuvermietung als Bürohaus sowohl an einen Single-Tenant-Nutzer als auch zur Multi-Tenant-Vermietung. Denkbar ist auch die Eigennutzung oder eine Umwandlung in hochwertiges City-Wohnen – etagenweise. Das Objekt befindet sich in einem Kerngebiet und wurde in der Vergangenheit zeitweise oberhalb des Erdgeschosses wohnwirtschaftlich genutzt.
Die kreisfreie Stadt Krefeld liegt am linken Niederrhein im Nordwesten von Düsseldorf. Krefeld verfügt über ca. 226.000 Einwohner und ist über die Stadtgrenzen hinaus als Samt- und Seidenstadt bekannt. Krefeld war bedeutender Textilstandort und beheimatet zahlreiche Unternehmen aus der chemischen Industrie (Bayer, Stockhausen, etc.), aus dem Maschinenbau und der Metallindustrie. Durch die hervorragende Verkehrsentwicklung hat sich Krefeld in den letzten Jahren zu einem starken Logistik-Standort entwickelt. Am Standort Fichtenhain haben große Unternehmen wie Netto, Asics, DSV und DHL ihre Logistikzentren angesiedelt und neu gebaut. Die Innenstadt Krefelds wird durch verschiedene Initiativen von Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung aufgewertet, u.a. haben sich hier Mieter wie Primark neben den bereits ansässigen C&A, Ansons, Sinn, etc. angesiedelt. Zahlreiche Veranstaltungen finden alljährlich statt und beleben das Stadtbild. Als Hochschulstandort mit wachsenden Studierendenzahlen wird auch der Wohnungsmarkt durch eine ansteigende Zahl der Haushalte beeinflusst.Die Stadtmitte ist sowohl ÖPNV-technisch (Knotenpunkt Ostwall / Rheinstraße) als auch MIV-technisch gut angebunden. Mehrere Direkt-Anschlusststellen an die A57 und A44 sowie hierüber an die A40, A52 und A61 sind in geringer Entfernung vorhanden. Die Fußgängerzone mit allen Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs ist fußläufig in wenigen Metern zu erreichen. Das Objekt befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Rathaus, zum Stadttheater und zum neu errichteten "Forum".
Verkäufer und/oder Käufer zahlen eine jeweilige Maklerprovision vom Kaufpreis zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von 19 % bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages. Dieses Angebot ist vertraulich und nur für Sie bestimmt. Die Weitergabe ist nicht gestattet. Bei Verstoß hiergegen zahlen Sie an uns auch dann die Provision/Honorar, wenn von dritter Seite von unserem Angebot Gebrauch gemacht wird. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (gemäß AGB).
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.