Energiebedarfsausweis
Das moderne Bürogebäude besticht bereits von außen durch seine auffällige Hochhausarchitektur und seiner Höhe von 80 Metern. Über den repräsentativen Eingangsbereich betreten Sie das Gebäude und gelangen durch die Lobby zu den schicken Aufzugsanlagen. Diese befördern Sie bequem in Ihre neue Büroetage. Die Räume können individuell nach Ihren Anforderungen als Einzel-, Kombi- oder Großraumbüros realisiert werden und verfügen über modernsten Ausstattungsstandard. Die hauseigene Tiefgarage mit ausreichend Stellplätzen rundet den modernen Gesamteindruck der Immobilie ab.
Das schicke Bürogebäude befindet sich in der Bürostadt Niederrad im Südwesten Frankfurts. Über den Autobahnanschluss der A5, Frankfurt-Niederrad, ist der Standort einfach und schnell erreichbar. Vorteilhaft für diese Lage ist die Nähe zum internationalen Rhein-Main Flughafen, der über das bedeutende Frankfurter Kreuz (A3/A5) in ca. 10 Minuten zu erreichen ist.Die S-Bahnhaltestelle Frankfurt Niederrad gewährleitstet eine schnelle und bequeme ÖPNV-Anbindung in die Frankfurter Innenstadt sowie an den Verkehrsknotenpunkt Frankfurter Hauptbahnhof, mit seinen zahlreichen Nah- und Fernverkehrsanbindungen. Innerhalb Niederrads sorgt die Buslinie 78 für eine schnelle Erreichbarkeit einzelner Standorte in der Bürostadt.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.