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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Moderne Büroflächen in Neu-Isenburg

Außenansicht
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Fassadenansicht 2
Fassadenansicht 2
Fassadenansicht 2
Fassadenansicht
Fassadenansicht
Fassadenansicht
Außenansicht
Fassadenansicht 2
Fassadenansicht

Objektdetails

Objektnummer:
32953
Objektart:
Bürohaus
Standort:
Neu-Isenburg
Baujahr:
1991
Bürofläche:
263,90 m²
Objektzustand:
neuwertig
Bezug:
Nach Vereinbarung
Mietpreis:
7,50 €/m²
Provision:
nein
Barrierefrei:
ja
Personenaufzug:
nein
Nebenkosten:
2,70 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energieverbrauchsausweis

Befeuerungsart:

Gas

Beschreibung

Mehr Leistungsfähigkeit durch Funktionalität! Das helle 2-stöckige Foyer, welches in hochwertigem Naturstein gehalten ist, empfängt Kunden, Besucher und Mitarbeiter, es verleiht dem Gesamtgebäude Individualität und Ausdruck.

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Lage

Das Bürogebäude befindet sich im Gewerbegebiet West von Neu-Isenburg. Neu-Isenburg liegt südlich von Frankfurt und ist über diverse Autobahnen leicht zu erreichen: Sie gelangen westlich zu den bedeutsamen Autobahnen A3 und A5 und in östlicher Richtung zu der A661. In nur ca. 15 Minuten Fahrtzeit erreichen Sie die Frankfurter Innenstadt sowie den Frankfurter Flughafen in ca. 10 Fahrminuten. Frankfurt, Offenbach und Dreieich erreichen Sie über verschiedene S-Bahnen und Zugverbindungen.

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Grundriss

Grundriss EG Grundriss EG
Grundriss 3OG Grundriss 3OG

Karte



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Kontakt

Kai Heßberger
Name:
Kai Heßberger
Adresse:
Kennedydamm 55 / Ross-Straße
40476 Düsseldorf
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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