Energiebedarfsausweis
Wärmepumpe
Bei dem Bürogebäude handelt es sich um einen Neubau aus dem Jahr 2012/2013. Es verfügt über eine Nettogrundfläche von 2.387 m². Das Gebäude verfügt über eine mechanische Lüftungsanlage. Die für das Gebäude verwendete Heizwärme wird auf dem Werksgelände produziert. Die Glencore-Kantine befindet sich ebenfalls auf dem Werksgelände und ist fußläufig nur ca. 2 Minuten entfernt. Ein Glasfaseranschluss ist vorhanden.
Das hochmoderne Bürogebäude der Firma Glencore, eine der weltweit grössten im Rohstoffhandel tätigen Unternehmen, dient als Verwaltungsgebäude für den Produktionsstandort Magdeburg. Das Objekt befindet sich im Industrie- und Gewerbegebiet Rothensee und ist verkehrstechnisch durch den August-Bebel-Damm optimal angebunden. Die Autobahnauffahrt Magdeburg-Rothensee erreicht man nach ca. 6 Minuten Autofahrtzeit und die Haltestelle Rothensee ist fußläufig nur ca. 8 Minuten entfernt. Im verkehrstechnisch günstig gelegenen Gewerbegebiet haben sich mehrere größere Unternehmen angesiedelt. Bekannte Unternehmen sind z. B. Mühlheizkraftwerk Magdeburg-Rothensee, die Nordlam GmbH und die Lignopan GmbH. Des Weiteren befinden sich das Technische Polizeiamt und das Hauptzollamt Magdeburg in unmittelbarer Nähe.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.