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Bürofläche im Waldstraßenviertel

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Objekt
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Objektdetails

Objektnummer:
825009
Objektart:
Büro
Standort:
Leipzig
Baujahr:
1905
Bürofläche:
96,00 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
11,00 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
nein
Nebenkosten:
2,20 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Endenergiebedarf:

198,3 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Gas

Beschreibung

Das Mehrfamilienreiheneckhaus verfügt über 12 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten. Die Hausfassade reiht sich in das klassische Gründerzeit-Ambiente des Viertels ein. Die Büroeinheit verfügt über vier Räume und zwei WC-Räume (ein Gäste-WC). Die Fenster sind mit einer zusätzlichen Schließanlage gesichert. Ein Balkon zum Hinterhof, der per Gitter gesichert ist, ist auch vorhanden. Ein erhaltener Kamin fördert den historischen Charme des Büros.

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Lage

Das Waldstraßenviertel ist eine der begehrtesten Wohn- und Geschäftslagen in Leipzig und befindet sich nordwestlich des Innenstadtrings. Seine Beliebtheit erlangte das Viertel durch die zahlreichen architektonischen Gebäude aus verschiedenen Stilrichtungen. Die Innenstadt mit Hauptbahnhof, zahlreichen Einkaufs- und Gastronomiemöglichkeiten ist innerhalb weniger Minuten erreichbar. Haltestellen der Straßenbahn befinden sich ca. 3 Minuten fußläufig entfernt. Die B2 bzw. B6 als Zubringer zu den Autobahnen A 9, A 14 und A 38 sind ebenfalls in wenigen Fahrminuten erreichbar.Des Weiteren verfügt auch die fußläufig entfernte Jahnalle über diverse gastronomische Einrichtungen wie Bistros und Restaurants. Die Jahnallee zählt auch seit Jahren zu den wichtigsten Verbindungstraßen zwischen der Innenstadt und den größsten Sportstätten (Stadion und Arena).

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Grundriss

Grundriss Grundriss

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Kontakt

Madlen Gebhardt
Name:
Madlen Gebhardt
Adresse:
Salomonstraße 21
04103 Leipzig
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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