Es handelt sich bei dem Objekt um den ehemaligen Gasthof "Weißer Adler", der neu errichtet bzw. um- und ausgebaut wurde. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude wurde 2016 fertiggestellt und in barrierefreie Wohnungen, Büro- und Praxisräume umgebaut.
Der im Nordosten des Dresdner Stadtgebietes gelegene Stadtteil Weißer Hirsch grenzt nördlich direkt an das ausgedehnte Waldgebiet Dresdner Heide und im Süden an die sonnigen, teils bewaldeten Elbhänge. Diese exponierte Lage zählt zu den attraktivsten Wohngegenden der Stadt. Verkehrstechnisch ist er günstig an der Bundesstraße 6 gelegen und wird mit der Straßenbahnlinie 11 gut ans städtische Nahverkehrsnetz angebunden.
Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen kleiner 3 Jahren Laufzeit 1,0 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer bei einer Vertragsdauer von größer 3 Jahren ist die Anmietung provisionsfrei. Die dem Mieter eingeräumte(n) Option(-en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete. Mietfreie Zeiten und sonstige Incentives finden bei der Bewertung der Durchschnittsmiete keine Berücksichtigung. Zumietungen, die aus im Mietvertrag vereinbarten Optionen resultieren, sind, solange diese Optionen gelten, provisionspflichtig für den Mieter. Sonstige Flächenzumietungen sind innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten nach Mietbeginn für den Mieter provisionspflichtig. Die Provision ist fällig und verdient bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von acht Banktagen nach Rechnungsstellung. Sofern dieses Angebot einen Erwerb des Objektes zur Folge hat, ist dieser entsprechend unseren Allgemeinen Provisionsbedingungen provisionspflichtig. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.