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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Hochwertig ausgebaute Bürofläche mit Loftcharakter

Objektansicht
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Titelbild
Titelbild
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Großraumbüro
Großraumbüro
Großraumbüro
Helle Arbeitsplätze
Helle Arbeitsplätze
Helle Arbeitsplätze
Besprechungsraum
Besprechungsraum
Besprechungsraum
Geräumige Teeküche
Geräumige Teeküche
Geräumige Teeküche
Drittes Obergeschoss
Drittes Obergeschoss
Drittes Obergeschoss
Objektansicht
Titelbild
Großraumbüro
Helle Arbeitsplätze
Besprechungsraum
Geräumige Teeküche
Drittes Obergeschoss

Objektdetails

Objektnummer:
40277
Objektart:
Büro- u. Geschäftsgebäude
Standort:
Berlin-Kreuzberg
Stadtteil:
Kreuzberg
Baujahr:
1900
Bürofläche:
601,00 m²
Objektzustand:
saniert
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
28,50 €/m²
Provision:
nein
Personenaufzug:
ja
Nebenkosten:
3,00 €/m²

Energieausweis

Beschreibung

Das erste Gebäude einer Reihe von Stadtpostämtern entstand um das Jahr 1900. Diese einzigartige mit sichtbaren Holzbalken, einem Holzfußboden und optimaler Raumaufteilung mit Großraumbüro und mehreren Besprechungsräumen bietet eine kreative Arbeitsatmosphäre.

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Lage

Das majestätisch wirkende und stadtbildprägende ehemalige Reichspostamt liegt direkt am Ufer des Landwehrkanals zwischen Mehringdamm und Blücher Platz. Im näheren Umfeld haben sich das Spectrum Berlin, das Deutsche Technikmuseum Berlin und diverse Bundeseinrichtungen angesiedelt. Sowohl in die City-West und in die City-Ost gelangt man mit dem PKW schnell und bequem. Auch mit dem ÖPNV ist das Gebäude gut zu erreichen. Unterstrichen wird diese hervorragende Anbindung durch die unmittelbare Nähe der beiden U-Bahnhöfe Möckernbrücke und Hallesches Tor (U1, U6, U7).

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Karte



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Kontakt

Adina Schmidt
Name:
Adina Schmidt
Adresse:
Friedrichstraße 55
10117 Berlin
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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