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Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG
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Büro- und Hallenflächen im "Unternehmer PARK Münchheide III"

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Hallenbeispiel
Hallenbeispiel
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Objektdetails

Objektnummer:
187652
Objektart:
Halle
Standort:
Willich
Baujahr:
1998
Hallenfläche:
784,86 m²
Objektzustand:
gepflegt
Bezug:
kurzfrisitg
Mietpreis:
4,70 €/m²
Provision:
nein
Gleisanschluss:
nein
Brandmeldeanlage:
nein
Nebenkosten:
1,50 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:
Energieverbrauchsausweis
Energieverbrauch Wärme:
93,60 kWh/(m²*a)
Energieverbrauch Strom:
20,70 kWh/(m²*a)
Befeuerungsart:
Gas

Beschreibung

Es stehen Ihnen kombinierte Lager- und Büroeinheiten sowie zusätzliche Bürotrakte zur Verfügung. Die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten garantieren größtmögliche Flächeneffizienz. Die Anzahl der PKW-Stellplätze reicht sowohl für Mitarbeiter als auch Besucher aus. Jede Mieteinheit verfügt über einen eigenen Eingangsbereich und somit repräsentative Eigendarstellungsmöglichkeit. Die Einheiten sind baulich so flexibel gestaltet, dass z. B. die Bürofläche im späteren Bedarfsfall nahezu verdoppelt werden kann. Die stützenfreie Konstruktion der Hallen (UKB 5,75 m) optimiert die logistische Ausnutzung der Fläche. Die Innenaufteilung der Büroflächen erfolgt individuell nach den Raumeanforderungen des Nutzers.

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Lage

Das Gewerbegebiet "Willich-Münchheide" liegt im Städtedreieck Düsseldorf - Mönchengladbach - Krefeld. Die Gewerbegebiete der Stadt sind weit über die Grenzen hinaus bekannt. Die hier ansässigen Unternehmen (z. B. Hilti Center, Toyo Tire Europe, Boels Verleih GmbH, Hansa Flex, etc.) und deren Kunden schätzen vor allem die Nähe zu Düsseldorf (ca. 15 Autominuten) und den BAB-Anschluss (A44), welcher direkt in die Gewerbegebiete führt. Der Flughafen "Düsseldorf Airport" ist ebenfalls nur 15 Autominuten entfernt.

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Kontakt

Hongyuan Yu
Name:
Hongyuan Yu
Adresse:
Kennedydamm 55
40476 Düsseldorf
Tel:
+49 (211) 8391-244
E-Mail:
hongyuan.yu@aengevelt.com
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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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