Energieverbrauchsausweis
Öl
Die angebotene Mietfläche von ca. 1.000m² verteilt sich auf die beiden obersten Geschosse des aus insgesamt vier Stockwerken bestehendes Gebäudes. Die Mietpreis von 3,50€/m² bezieht sich auf das nicht renovierte Dachgeschoss. Die Mietflächen sind auch über einen Aufzug erreichbar. Verschiedene Raumgrößen ermöglichen unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Für die bisher als Volkshochschule genutze Fläche, wäre aber auch eine Nutzung als Büro oder Callcenter denkbar. Getrennte Sanitärräume sind vorhanden. Umbauten sind mit dem Vermieter abzusprechen. Hinter dem Gebäude stehen etwa 30 Stellplätze zur Verfügung. Bei Bedarf können auch ca. 200m² Lagerfläche angemietet werden.
Das über tausend jährige Bautzen ist das Zentrum der Oberlausitz. Etwa 50km östlich von der Landeshauptstadt Dresden gelegen ist Bautzen zugleich Kreissitz des gleichnamigen Landkreises. Bautzen liegt verkehrsgünstig an der Bundesautobahn A4 sowie den Bundesstraßen B6, B156, und B96. Mit der Bahn sind Dresden und Wroclaw in kurzer Zeit zu erreichen. Das Mietobjekt ist Teil des Gewerbezentrum Husenhof und befindet sich östlich des Stadtzentrums, welches in etwa 13 Minuten fußläufig zu erreichen ist. Zum Bahnhof sind es ca. 700m. Busse halten in unmittelbarer Nähe zum Objekt. Zu den Autobahnanschlussstellen Bautzen-Ost und Bautzen-West gelangt man in ca. 8 Fahrminuten.
An- und Verkauf:
a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):
f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.
Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.
Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.