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Objektdetails

Objektnummer:
203120
Objektart:
Einzelhandelsladen
Standort:
Dresden
Stadtteil:
Innere Altstadt
Baujahr:
2016
Verkaufsfläche:
1.023,00 m²
Objektzustand:
Erstbezug
Bezug:
nach Vereinbarung
Mietpreis:
12,00 €/m²
Provision:
ja
Kaution:
i.d.R. 3 Monatsmieten
Nebenkosten:
3,70 €/m²

Energieausweis

Energieausweistyp:

Energiebedarfsausweis

Endenergiebedarf:

78 kWh/(m²*a)

Befeuerungsart:

Fernwärme

Beschreibung

Die "Residenz am Zwinger" ist ein Wohn- und Geschäftshaus, welches im Oktober 2016 fertiggestellt wurde. Das Objekt beherbergt zahlreiche Wohneinheiten und zwei Gewerbeeinheiten. Die Flächen sind sowohl für den Einzelhandel, als auch für einen Gastronomiebetrieb geeignet. Die über 30 Meter lange Schaufensterfront ist in Richtung Hertha-Lindner-Straße sowie zur Ostra-Allee, Blickrichtung Zwinger, gelegen.

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Lage

Dresden ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen. Das Wohn- und Geschäftshaus gehört zum Ortsamtsbereich Dresden-Altstadt und liegt somit im Zentrum von Dresden. Direkt gegenüber befindet sich der weltberühmte Dresdner Zwinger. Unweit davon befindet sich der Postplatz, das Residenzschloss, die Semperoper, die Brühlsche Terrasse und die FrauenkircheIn unmittelbarer Nachbarschaft findet man zahlreiche Restaurants und Geschäfte, so u.a. die Altmarkt-Galerie.

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Provisionshinweis

Im Anmietungsfall beträgt die Maklerprovision bei Mietverträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren 2,0 Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Ab 5 Jahren Laufzeit ist die Anmietung provisionsfrei. Die dem Mieter eingeräumte(n) Option(-en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete. Mietfreie Zeiten und sonstige Incentives finden bei der Bewertung der Durchschnittsmiete keine Berücksichtigung. Zumietungen, die aus im Mietvertrag vereinbarten Optionen resultieren, sind, solange diese Optionen gelten, provisionspflichtig für den Mieter. Sonstige Flächenzumietungen sind innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten nach Mietbeginn für den Mieter provisionspflichtig. Die Provision ist fällig und verdient bei Mietvertragsabschluss und zahlbar innerhalb von acht Banktagen nach Rechnungsstellung. Sofern dieses Angebot einen Erwerb des Objektes zur Folge hat, ist dieser entsprechend unseren Allgemeinen Provisionsbedingungen provisionspflichtig. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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Karte



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Kontakt

Kathrin Domine
Name:
Kathrin Domine
Adresse:
Altmarkt 10c
01067 Dresden
Tel:
0211 8391-0
E-Mail:
duesseldorf@aengevelt.com
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Montag bis Freitag 8:00 - 19:00 Uhr

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Provisionsbedingungen

An- und Verkauf:

a. bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz (asset deal) nach Objektbelegenheit in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz von Käufer und Verkäufer je 3 % im sonstigen Bundesgebiet und im Ausland vom Käufer 5 %, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.),
b. bei Übernahme von Gesellschaftsanteilen, Unternehmen u.ä. (share deal) vom Übernehmer 5 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
c. bei Projekten/Bauverträgen/ Generalübernehmerverträgen o.ä von jeder Vertragsseite je 3 %, Berechnungsgrundlage wie bei a.
d. bei Erbbaurechten je 3 % von jeder Vertragsseite, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten
e. für die Einräumung von Vorkaufs-, Options- und ähnlichen Rechten (ggf. zusätzlich zu einer Provision gem. Ziff. a. – d.) vom Berechtigten 1 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes

Vermietung, Verpachtung, Leasing (jeweils vom Mieter / Pächter / Leasingnehmer an uns zahlbar, soweit nicht anders im Exposé angegeben oder individuell vereinbart):

f. bei Verträgen mit einer anfänglich bestimmten Laufzeit (Gesamtlaufzeit) bis zu 5 Jahren 3 Monatsmieten
g. bei Verträgen mit einer Gesamtlaufzeit über 5 Jahre 4 Monatsmieten
Werden dem Mieter Options- oder ähnliche Rechte zur Laufzeitverlängerung eingeräumt, gelten die Optionszeiträume – unabhängig von ihrer tatsächlichen Wahrnehmung - als Laufzeiten im Sinne der Ziff. f. und g (z.B. 3 Jahre anfängliche Laufzeit plus 3 Jahre Option = 6 Jahre Laufzeit). Werden dem Mieter An- oder Vormiet- oder ähnliche Rechte hinsichtlich weiterer Flächen eingeräumt, sind diese Rechte zusätzlich provisionspflichtig unter Anwendung der in Ziff. f und g genannten Provisionssätze.
h. Bei Wohnraum gilt eine Provision von 2 Monatsmieten.

Zur Monatsmiete im Sinne der Ziff. f. bis h. gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer. Monatsmiete bei Staffelmieten ist – außer bei Wohnraum - die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten und Incentives jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, ändert sich der Provisionssatz entsprechend.

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